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Du hast dein Buch selbst geschrieben, Satz für Satz. Trotzdem fragen sich LeserInnen inzwischen bei jedem neuen Titel, ob eine KI mitgeschrieben hat. Wie zeigst du, dass hinter deinem Buch ein Mensch steht? Die kurze Antwort: nicht mit einem KI-Detektor, sondern mit deinem Entstehungsprozess.
Warum ein KI-Detektor dir nicht hilft
Die naheliegende Idee ist, den eigenen Text durch einen KI-Detektor zu schicken und das Ergebnis vorzuzeigen. Das Problem: Diese Werkzeuge sind unzuverlässig.
OpenAI, das Unternehmen hinter ChatGPT, hat sein eigenes Erkennungswerkzeug am 20. Juli 2023 wieder abgeschaltet, „wegen seiner geringen Genauigkeit“. Es hatte nur 26 % der KI-Texte erkannt und 9 % der menschlichen Texte fälschlich als KI markiert (OpenAI).
Eine Studie der Stanford University fand, dass gängige Detektoren 61,22 % von Aufsätzen nicht-muttersprachlicher SchreiberInnen als KI-generiert einstuften, obwohl Menschen sie geschrieben hatten (Stanford HAI, Liang u. a. 2023).
Ein „unauffälliges“ Detektor-Ergebnis beweist also wenig. Und ein falscher Alarm kann dir mehr schaden als nutzen.
Was stattdessen zählt: dein Entstehungsprozess
Ein fertiger Text sagt wenig darüber, wie er entstanden ist. Der Weg dorthin sagt viel. Diese Spuren hast du wahrscheinlich schon:
Versionsverlauf: Schreibprogramme speichern frühere Fassungen. In Google Docs siehst du über „Letzte Änderung“, wann was geändert wurde (Google-Hilfe).
Entwürfe und Notizen: Exposee, Figurenbögen, Plotskizzen, gestrichene Kapitel, handschriftliche Notizen.
Recherche: Quellen, Interviews, Fotos von Schauplätzen.
Lektorat und Korrektorat: Fahnen mit Anmerkungen, E-Mail-Wechsel mit deinem Lektorat.
Für Cover und Illustrationen: Skizzen, Ebenen-Dateien, Rohdaten aus der Kamera.
Tipp: Wirf nichts davon weg. Leg für jedes Projekt einen Ordner an, in dem du Zwischenstände sammelst. Je früher du damit anfängst, desto lückenloser wird die Spur.
Was Plattformen von dir verlangen
Auch Händler fragen inzwischen nach KI. Amazon KDP zum Beispiel verlangt, dass du KI-generierte Inhalte beim Veröffentlichen angibst. Als KI-generiert gelten Texte, Bilder oder Übersetzungen, die ein KI-Werkzeug erstellt hat, auch wenn du sie danach stark überarbeitet hast. Nutzt du KI nur, um deinen eigenen Text zu korrigieren oder Ideen zu sammeln, gilt das als „KI-unterstützt“ und muss nicht angegeben werden (Amazon KDP).
Wer ohne KI schreibt, hat hier also nichts anzugeben. Sichtbar wird das für LeserInnen dadurch aber nicht.
Warum der Nachweis auch rechtlich zählt
Das deutsche Urheberrecht schützt nur „persönliche geistige Schöpfungen“ (§ 2 Abs. 2 UrhG, dejure.org). Gemeint ist das Werk eines Menschen. Wer seinen Schaffensprozess dokumentiert hat, kann im Streitfall besser zeigen, dass das Werk von ihm stammt. Das ist keine Rechtsberatung; bei konkreten Fragen hilft eine Anwältin oder ein Anwalt für Urheberrecht.
Von der Selbstauskunft zum geprüften Siegel
Ein Satz wie „Dieses Buch wurde ohne KI geschrieben“ ist ein guter Anfang. Glaubwürdiger wird er, wenn jemand anderes hingeschaut hat.
Genau dafür gibt es menschgemacht: Du verpflichtest dich schriftlich, ohne generative KI zu arbeiten, und lässt dein Werk und deine Arbeitsdateien von Fachleuten prüfen. Wie die Prüfung abläuft, liest du unter So prüfen wir. Wir starten voraussichtlich am 1. November 2026; hier kannst du dich vormerken.
Quellen: OpenAI: New AI classifier for indicating AI-written text · Stanford HAI: AI-Detectors Biased Against Non-Native English Writers (15.05.2023) · Liang, Yuksekgonul, Mao, Wu, Zou: GPT detectors are biased against non-native English writers · Amazon KDP: Content Guidelines · Google Docs-Hilfe: Änderungen an einem Dokument ansehen · § 2 UrhG